§ 9 Vorstand  (1) Der Vorstand besteht aus sieben Personen, die  V ereinsmitglieder  sein müssen, und zwar:          >   dem Vorsitzenden           >   dem 2. Vorsitzenden          >   dem Schatzmeister (Kassierer)          >   dem Schriftführer          >   drei Beisitzern          Die beiden Vorsitzenden und der Schatzmeist er bilden den          geschäftsführenden Vorstand. Hiervon sind j eweils zwei Personen          zur rechtsverbindlichen Zeichnung für den V erein befugt.  (3) Der Vorstand kann einen Beirat berufen. Dessen  Mitglieder müs- sen nicht Vereinsmitglieder sein. Er berät den Vors tand in grund- sätzlichen Vereinsangelegenheiten.  (4) Der Vorstand wird für die Dauer von drei Jahren  gewählt.  (5) Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während de r Amtsperiode  aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied bis zur  nächsten Mit- gliederversammlung.  (6) Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Auf Ve rlangen von drei  Vorstandsmitgliedern hat der Vorsitzende den Vorsta nd innerhalb  von vier Wochen einzuberufen.  (7) Beschlüsse des Vorstandes werden vom Schriftführer      protokolliert  und baldmöglichst allen Vorstandsmitgliedern übermi ttelt.  (8) Der Vorstand erstattet mindestens einmal jährli ch in einer Mitglie- derversammlung Bericht über seine Tätigkeit.  (9) Der Vorstand erhält keine finanzielle Vergütung  für seine Tätigkeit.  Notwendige Auslagen werden in der tatsächlich entst andenen  Höhe erstattet.  § 10 Auflösung des Vereins  Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbe günstigter    Zwecke fällt das Vermögen an die Gemeinde Wachtendo nk, die  es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige  Zwecke zur  Förderung der Altenhilfe zu verwenden hat.  § 11 Inkrafttreten  Diese Satzung tritt am 14.05.2008 in Kraft.