§ 7 Aufgaben der Mitgliederversammlung  (1) Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand un d bestellt die  Kassenprüfer.  (2) Die Mitgliederversammlung beschließt über  >  die Entlastung des Vorstandes zum jeweils abgela ufenen      Geschäftsjahr   >  die schriftlichen Anträge an den Vorstand   >  die Beitragsordnung   >  Änderungen der Satzung   >  die Ablehnung von Aufnahmeanträgen   >  den Ausschluss von Mitgliedern   >  die vorzeitige Abberufung von Vorstandsmitglied ern   >  die Auflösung des Vereins  § 8 Verfahren bei der Mitgliederversammlung   (1) Versammlungsleiter ist der Vorsitzende.  (2) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht au f die Zahl der  erschienenen Mitglieder beschlussfähig.  (3) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefass t. Stimment- haltungen werden nicht mit gezählt. Bei Stimmenglei chheit gilt  ein Antrag als abgelehnt.  (4) Für die Abberufung des Vorstandes und für die A uflösung des  Vereins ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der anw esenden Mit- glieder erforderlich.   (5) Über die Beschlüsse sind Niederschriften anzufe rtigen, die vom  Versammlungsleiter und dem Schriftführer unterschri eben wer- den.  (6) Zur Prüfung der Kassengeschäfte bestellt die Mi tgliederver- sammlung jährlich zwei Kassenprüfer, die nicht dem  Vorstand  angehören.           Ihre Wahl erfolgt nach nebenstehen-          dem Schema in der Weise, dass je-          weils eine Person nach zwei Jahren          ausscheidet. Eine erneute Wahl ist           nach einem Jahr Pause möglich.          Die Kassenprüfer berichten in einer Mitglie derversammlung          über das Prüfungsergebnis zum abgelaufenen  Geschäftsjahr.   A  C  C E E  G  G  B B  D  D F F  H  H